Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Teilnahmebedingungen
Die Falter Fahrzeuge/Ersatzteil Onlineauktion (in der Folge "Falter Onlineauktion genannt) ist eine Versteigerung, die für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.
Zur Teilnahme berechtigt sind nur von der Falter Gruppe (Autohaus Falter GmbH Neustadt, Bad Dürkheim, Grünstadt, Worms; Autohaus Lehr GmbH, Wiesloch; Autohaus Rohr GmbH & Co. KG, Schwetzingen; Autohaus Hahn am Ring GmbH, Hockenheim) voarab ausgewählte gewerbliche Kraftfahrzeug-Händler. Die weitere Verwendung der ersteigerten/gekauftenFahrzeuge oder Ersatzteile obligt dem Käufer.
§ 2 Passwort und Zugangsdaten
Die teilnahmeberechtigten Händler sind verpflichtet Ihr Passwort geheim zu halten und Ihre Zugangsdaten sorgfältig zu sichern.§ 3 Gebühren
Die Anmeldung und die Teilnahmen an der Falter Onlineauktion ist kostenfrei. Es werden keine Gebühren oder Aufschläge für die Abgabe von Geboten, Annahmeerklärungen oder für den Erwerb von Fahrzeugen oder Teilen gegenüber dem Bieter erhoben.§ 4 Nutzung der Zugangsdaten
Die Nutzung der Zugangsdaten an der Falter Onlineauktion ist nicht übertragbar.§ 5 Änderung der Anmeldedaten
Eine Änderung der Anmeldedaten ist unverzüglich der Autohaus Falter GmbH bekannt zu geben.§ 6 Datenschutz
Die Falter Gruppe ist im gesetzlichen Rahmen berechtigt, die personenbezogenen Daten zu erheben, zu speichern und für eigene Zwecke zu nutzen.§ 7 Vertragsabschluss
Bei der Falter Onlineauktion handelt es sich um eine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB. Das Gebot des Bieters versteht sich als Angebot auf Kaufabschluss eines Kaufvertrages bezüglich des Bietgegenstandes im Sinne de § 145 ff BGB. Sofern Angebote unter dem angegebenen Mindestgebot liegen, sind diese unwirksam.Die Betriebe der Falter Gruppe können ein Angebot durch Erteilung des Zuschlages annehmen. Erst mit der Erteilung des Zuschlags, wird dem Bieter per Email mitgeteilt, dass zwischen dem Bieter und der Autohaus Falter Gruppe ein wirksamer Kaufvertrag bezüglich des Bietgegenstandes zustandegekommen ist.
Die Autohaus Falter Gruppe kann ohne Angabe von Gründen vom erteilten Zusachlag / Kaufvertrag innerhalb von 24 Stunden zurücktreten. Der Bieter wird in diesem Fall von den Betrieben der Falter Gruppe telefonisch oder schriftlich informiert.
§ 8 Abnahme des Kaufgegenstandes
Der Käufer ist verpflichtet den Kaufgegenstand innerhalb von 3 Tagen ab Zugang der Bereitsetellungsanzeige durch den Verkäufer per Email abzunehmen. Bei Nichterfüllung kann eine Standgebbühr in Höhe von € 15.- zzgl. MwSt. pro Tag erhoben werden.Im Falle einer Nichtabnahme kann die Autohaus Falter Gruppe von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
Sofern die Autohaus Falter Gruppe Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften geltend macht,
beträgt dieser 10% des vertraglich vereinbarten Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
§ 9 Zahlung
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind Zug um Zut mit Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung bzw. Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.Gegen Ansprüche der Autohaus Falter Gruppe kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur dann geltend gemacht werden, sofern dieses auf den Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
§ 10 Preis
Der Preis der jeweiligen Angebote versteht sich als Endpreis einschließlich ggf. anfallender Umsatzsteuer und weiterer Preisbestandteile. Soweit rechtlich zulässig, findet § 25 a UstG(Umstzsteuergesetz) Differnzbesteuerung Anwendung. Der Preis umfasst keine Liefer- und Versandkosten.§ 11 Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der Forderung aufgrund des Kaufvertrages Eigentum der Betriebe der Falter Gruppe.Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentliche-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmen, das bei Abschluß des Vertrages in Áusübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet,
wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen
unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes der Autohaus Falter Gruppe zu.
Bei Zahlungsverzug des Käufers können die Betriebe der Falter Gruppe vom Kaufvertrag zurücktreten.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand werder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
§ 12 Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
Die angebotenen Fahrzeuge und Teile sind gebraucht und werden in dem Zustand zugeschlagen, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel oder die Richtigkeit der Angaben im Internet. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluß jeglicher Garantie, Gewährleistung und Sachmangelhaftung.
Den Käufern / Bietern ist bekannt, dass die angebotenen Fahrzeuge nur einer optischen, aber nicht einer technischen Durchsicht unterzogen wurden. (Abweichungen hierzu, entnehmen aus dem Fahrzeug / Angebot, unter "Zusatzinfos / Gutachten").
Die Fahrzeug- oder Teilebeschreibung im Internet wird nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen und stellen keine zugesicherten Eigenschaften (garantien) dar. Dies gilt insbesondere für Angaben über den Ursprung, Zustand sowie das Alter des einzelnen Fahrzeugs oder der Teile.
Die im Internet angegebenen Preise sind weder Mindest- noch Höchstpreise, sie dienen lediglich als Anhaltspunkt für den Verkehrswert des Fahrzeugs oder der Teile ohne Gewähr für ihre Richtigkeit.
Die Höhe des Betrages, mit dem das jeweilige Fahrzeug oder die Teile angeboten werden, bestimmt der Anbieter nach eigenem Ermessen.
Die zu versteigernden Fahrzeuge oder Teile können grundsätzlich vor und während der Laufzeit der Versteigerung an deren Standorten auf eigene Gefahr des besichtigenden Bieters- besichtigt und geprüft werden. Will die Autohaus Falter Gruppe hiervon abweichen, so hat sie dieses im Angebot mitzuteilen.
§ 13 Haftung
Hat die Autohaus Falter Gruppe aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet diese beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet die Authaus Falter Gruppe nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
Unabhängig von einem Verschulden der Betriebe der Falter Gruppe bleibt eine etwaige Haftung derselben bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
Die Haftung wegen Lieferverzugs ist im § 10 abschließend geregelt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Autohaus Falter Gruppe für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
§ 14 Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Neustadt.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.